HINWEISEGEBER

HINWEISGEBER-PORTAL

1. Interne Meldestelle zum Hinweisgeberschutz der SportKultur GmbH

Die SportKultur GmbH hat gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine Interne Meldestelle eingerichtet:

Diese Meldestelle nimmt Meldungen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes, die die Tätigkeit im In- und Ausland der SportKultur GmbH betreffen, und welche ausschließlich unter Deutsches bzw. Europäisches Recht fallen, entgegen. Sie ist ebenfalls eingebettet in die Regelungen der EU Whistleblower-Richtlinie.

Die Interne Meldestelle der SportKultur GmbH ist angesiedelt bei und wird vertreten durch:
den Geschäftsführer und Rechtsanwalt Patrick Meinhardt.

Das Vertraulichkeitsgebot und das Verbot von Repressalien sind der Kern des Schutzes hinweisgebender Personen im Rahmen des Gesetzes. 

Sie haben daher die Möglichkeit eine offene Kommunikation mit der Hinweisgeberstelle in Betracht zu ziehen. Ihre Hinweise bleiben vertraulich und Sachverhalte können so schneller geklärt werden. Selbstverständlich bieten wir auch anonyme Wege. Hierzu nutzen Sie bitte das anliegende Formular. Beachten Sie bitte, dass eine Rückmeldung für diesen Fall leider unmöglich ist. Ihre Angaben werden auf jeden Fall absolut vertraulich behandelt und wir wahren den persönlichen Datenschutz jederzeit. Als Mitarbeiterin und Mitarbeiter der SportKultur GmbH sind arbeitsrechtlich Maßnahmen bezüglich der Meldung grundsätzlich ausgeschlossen. 

2. Inhalt der Meldung

Meldefähig sind Vorkommnisse in Zusammenhang mit der Tätigkeit der SportKultur GmbH, die strafbewehrt (eindeutige Rechtsverstöße) und im besonderen Fall bußgeldbewehrt sind (z.B. Gefahr für Leib und Leben). Verstöße gegen Recht in Ländern außerhalb der EU werden nicht berücksichtigt.

3. Meldeberechtigte Personen

Meldeberechtigt sind Beschäftigte der SportKultur GmbH sowie weitere Personen, die mit der Tätigkeit der SportKultur GmbH in Kontakt gekommen sind.

Sowohl Hinweisgebende (diejenigen, die etwas melden) als auch gegebenenfalls im Rahmen von Meldungen verdächtigte/beschuldigte Personen (bis zur endgültigen Klärung) genießen Vertraulichkeit. Das Vorgehen ist mit dem Datenschutzbeauftragten der SportKultur abgestimmt.

4. Meldekanäle

a. Meldung per E-Mail

hinweisgeber@sportkultur.de

Hinweis: Wenn Sie Ihre Identität geheim halten möchten, dann nutzen Sie bitte eine nicht identifizierbare E-Mail-Adresse bei einem Service wie bspw. ProtonMail.

Meldung über ein Formular ohne Bekanntgabe Ihrer Identität

b. per Formular

    Hinweis: Wenn Sie eine E-Mail-Adresse angeben möchten (für Rückfragen etc.) ohne Ihre Identität zu verraten, dann nutzen Sie bitte eine nicht identifizierbare E-Mail-Adresse bei einem Service wie bspw. ProtonMail.

    c. Post

    Anschrift:

    SportKultur GmbH

    Hinweisgeber / vertraulich / geschlossen

    Wolfener Str. 32-36 

    Aufgang D

    12681 Berlin

    5. Der Meldeprozess

    Mit dem Abgang Ihres Hinweises bestätigen Sie, den obigen Informationstext zum Schutz Ihrer Anonymität gelesen zu haben und beantworten bitte aus technischen Gründen eine Sicherheitsabfrage.

    Auf der Meldeseite formulieren Sie Ihren Hinweis in eigenen Worten zur besseren Einordnung des Vorfalls.

    Oft ist eine Fallaufklärung nur möglich, wenn wir die Möglichkeit haben, Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Daher bitten wir Sie, dass Sie sich für die Meldung Ihren eigenen, geschützten Postkasten bei einem Dienst wie z.B. ProtonMail einrichten. Über diesen erhalten Sie von uns Rückmeldungen, können bei Bedarf Fragen beantworten und werden über den Fortgang Ihres Hinweises informiert.

    Sie erhalten Antworten von hinweisgeber@sportkultur.de ohne, dass Sie dort identifiziert werden können.

    6. Information und Beratung

    Bitte beschreiben Sie den zu meldenden Vorfall so genau wie möglich (Was, Wer, Wann, Häufigkeit). Soweit Sie über die Ergebnisse der Prüfung informiert werden wollen, geben Sie dies in Ihrer Meldung mit an. Gerne informiert und berät Sie die Hinweisgeberstelle auch in einem persönlichen Gespräch. Nehmen Sie hierzu direkten Kontakt auf. Bitte geben sie keine öffentlichen Postings hier oder an anderer Stelle ab.

    7. Alternative externe Meldestelle

    Die Geschäftsführung der FES unterstützt rechtsrelevante Meldungen von Missständen und Regelverstößen ausdrücklich. Auch der Gesetzgeber empfiehlt die Nutzung interner Meldestellen, da Sachverhalte hier in der Regel besser und schneller aufgeklärt werden. Wir weisen dennoch darauf hin, dass Sie sich auch an übergeordnete Meldestellen wenden können, etwa an die Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz.

    Wenn Sie eine namentliche oder eine anonyme Meldung senden möchten, nutzen Sie bitte unser Formular für Hinweise.